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Maturität
Überblick ÜberblickUm an einer schweizerischen Universität zugelassen zu werden, wird im allgemeinen ein gymnasiales Maturitätszeugnis benötigt.Mit der Verordnung vom 15. Februar 1995 über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitäts-Anerkennungsverordnung, MAV) wurde das frühere System verschiedener Maturitätstypen abgeschafft; an deren Stelle ist ein Wahlfachsystem und ein neuer Rahmenlehrplan getreten: 7 Grundlagenfächer, 1 Schwerpunktfach und 1 Ergänzungsfach bilden die Maturitätsfächer, vor der Maturitätsprüfung schreiben Gymnasiastinnen und Gymnasiasten eine Maturitätsarbeit. Die Ausbildung nach dem neuen Maturitätsanerkennungsreglement wurde mittlerweile in allen Kantonen eingeführt und ist Gegenstand der landesweiten Evaluation EVAMAR. Das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft bietet für zukünftige Studierende, die ein Maturitätszeugnis erwerben möchten, ohne eine durch den Bund oder die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren anerkannte Schule zu besuchen, die Möglichkeit, sich für die Schweizerische Maturitätsprüfung bzw. während einer Übergangsfrist noch für die Eidgenössische Maturitätsprüfung einzuschreiben. Passerelle Berufsmatur - universitäre Hochschulen: Ergänzungsprüfung Unter den in der Verordnung vom 19. Dezember 2003 über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen genannten Bedingungen werden auch Inhaber und Inhaberinnen von Berufsmaturitäten zu universitären Studien (kantonale und bundeseigene Hochschulen) zugelassen. KontaktBundesamt für Bildung und WissenschaftSektion Bildungswesen Hallwylstrasse 4 3003 Bern Thomas Schwaller Tel: 031 322 96 60 Fax: 031 322 78 54 Erika Zbinden Tel: 031 322 74 81 |
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